- Aktuelle Hinweise -
Das elektronische Rezept (e-Rezept) wird Pflicht!
Daher ändern sich spätestens bis zum 01.02.2024 einige Abläufe in der Kassenrezepterstellung in der Praxis:
1. Sie müssen vor Ihrer Kassenrezeptbestellung einmal im Quartal Ihre Krankenversicherungskarte bei uns - möglichst persönlich - einlesen lassen.
2. Sie bestellen wie gewohnt Ihre gewünschten Medikamente.
3. Wir versenden die Rezepte elektronisch auf Ihre Krankenversicherungskarte.
4. Sie gehen mit Ihrer Krankenversicherungskarte in Ihre Apotheke und holen damit ihre Medikamente ab.
5. Rezepte, die Sie bis 12 Uhr bestellt haben, können Sie ab 14 Uhr in der Apotheke abholen. Rezepte, die Sie bis 17 Uhr bestellt haben, können Sie dann am Folgetag in der Apotheke abholen.
Grüne Rezepte, Privatrezepte, BTM- Rezepte, Hilfs- und Heilmittelverordnungen bleiben bis auf weiteres erst einmal davon unberührt. Diese holen Sie bitte wie gewohnt weiterhin in der Praxis ab.
Wichtig:
Ohne vorheriges einmaliges Einlesen Ihrer Krankenversicherungskarte ist keine Rezeptausstellung möglich!